Regiogrid beantragt eine rasche Anpassung von Art. 18 Abs. 3 der Stromversorgungsverordnung (StromVV), um Fehlanreize zu unterbinden und unnötige Kosten im Verteilnetz zu verhindern.

Die Kosten im Netz werden grossmehrheitlich durch die Netztopographie und die zur Verfügung gestellte Kapazität bestimmt, während die tatsächlich durchgeleitete Energie eine deutlich untergeordnete Rolle spielt.

Gemäss dem vom BFE in Auftrag gegebenen Bericht «Weiterentwicklung in der Tarifierung von Netz und Energie» vom 01.06.2021 können die Kostentreiber wie folgt verteilt werden:

  • 60-70 Prozent betreffen strukturelle Anforderungen (Topographie und Demographie);
  • 20-30 Prozent haben einen Einfluss auf die kollektive Netzhöchstlast; und
  • weniger als 10 Prozent betreffend die durchgeleitete Energie.

Die bestehende Regelung, welche einen Mindestanteil von 70% für die Arbeitskompenente vorschreibt erfüllt die gesetzlichen Vorgaben nicht. Wie die von Regiogrid berechneten Beispiele zeigen, verstärken neue Bezugsprofile, wie Verbraucher mit Eigenverbrauch oder E-Mobilität-Ladestationen, das bestehende Ungleichgewicht der Kostenverteilung. Dies hat zur Folge, dass die Endverbraucher mit kostenintensiven Bezugsprofilen die von ihnen verursachten Mehrkosten nicht selber tragen. Mit der immer grösseren Durchdringung von solchen neuen Bezugsprofilen wird die Notwendigkeit nach einer Anpassung der regulatorischen Vorschriften für die Netztarifierung dringlicher.

Eine Anpassung von Art. 18 Abs. 3 StromVV muss die gesetzlichen Vorgaben von Art. 14 Abs. 3 StromVG widerspiegeln. So müssen die Netznutzungstarife verschiedene Kriterien erfüllen. Neben dem vorgenannten Kriterium der Verteilung der Kosten nach dem Verursacherprinzip, müssen die Netznutzungstarife u.a. auch den Zielen einer effizienten Netzinfrastruktur und Elektrizitätsverwendung Rechnung tragen. In Anbetracht der effektiven Kostentreiber steht die aktuelle Gewichtung der effizienten Elektrizitätsverwendung in einem krassen Missverhältnis zu den anderen Kriteren. Regiogrid erwartet, dass dieses Missverhältnis in der nächsten Anpassung der Verordnungen im Bereich des BFE korrigiert wird.